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RATGEBER · STAND 16.10.2026

Hotel: Meldeschein, Kurtaxe und Übernachtungsteuer (2026)

Beim Einchecken geht es nicht nur um den Zimmerschlüssel. Das Melderecht regelt, wer etwas unterschreiben muss. Orte können außerdem Abgaben auf Übernachtungen erheben. Diese Seite trennt beides und gibt für die Abgaben je ein Beispiel mit Quelle.

Meldeschein: seit 2025 nur für ausländische Gäste

Die besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten steht in den §§ 29 und 30 des Bundesmeldegesetzes. Für deutsche Übernachtungsgäste ist sie nach Angabe der IHK Rostock zum 1. Januar 2025 entfallen. Ausländische Gäste müssen am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich unterschreiben. Als deutscher Gast füllst du also keinen Meldeschein aus, als ausländischer Gast schon.

Bei der Anmeldung weisen sich ausländische Gäste mit einem gültigen Pass oder Passersatz aus. Statt der handschriftlichen Unterschrift ist mit Zustimmung der beherbergten Person auch ein elektronisches Verfahren möglich, bei dem die Meldedaten elektronisch erhoben werden. Ob ein Hotel diesen Weg anbietet, klärst du direkt dort.

Auf dem Meldeschein stehen nach § 30 Absatz 2 ausschließlich bestimmte Angaben, darunter Ankunftsdatum und voraussichtliches Abreisedatum, Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeiten und Anschrift. Das Hotel bewahrt den ausgefüllten Schein ab dem Abreisetag ein Jahr auf und vernichtet ihn innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieser Frist.

Quellen: IHK zu Rostock, Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (gesetze-im-internet.de)

Darf das Hotel trotzdem Daten verlangen?

Der Wegfall des Meldescheins heißt nicht, dass das Hotel nichts mehr fragen darf. Die IHK Schwerin schreibt, Beherbergungsbetriebe hätten aufgrund des Beherbergungsvertrags grundsätzlich das Recht, Gastdaten zu erheben, auch von deutschen Staatsbürgern. Liegt das Hotel in einem Ort mit Abgabepflicht der Gäste, ist laut IHK außerdem eine Meldung der Gästeankünfte an die jeweilige Gemeinde erforderlich. Wozu dein Hotel welche Angaben braucht, fragst du an der Rezeption.

Quellen: IHK zu Schwerin

Kurtaxe: das Beispiel Bayern

In Bayern heißt die Kurtaxe Kurbeitrag und steht in Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes. Gemeinden, die als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind, können ihn erheben. Beitragspflichtig sind Personen, die sich dort zu Kur- oder Erholungszwecken aufhalten, ohne dort ihre alleinige Wohnung oder Hauptwohnung zu haben. Die Beitragssatzung der Gemeinde kann aus wichtigen Gründen ganz oder teilweise von der Pflicht befreien.

Das Hotel kann in die Abgabe eingebunden werden: Wer Personen beherbergt, kann in der Satzung verpflichtet werden, die Gäste der Gemeinde zu melden, den Beitrag einzuheben und abzuführen. Die Pflichten des Hotels und mögliche Befreiungen stehen also in der Satzung des Ortes. Du findest sie bei der Gemeinde; im Zweifel fragst du dort nach.

Quellen: Freistaat Bayern (BAYERN.RECHT)

Übernachtungsteuer: das Beispiel Berlin

Als Beispiel für eine Übernachtungsteuer nennt das Land Berlin 7,5 Prozent des Nettoentgelts für die Übernachtung. Nebenkosten wie Frühstück zählen dabei nicht mit. Berufliche Übernachtungen sind dort seit dem 1. April 2024 nicht mehr von der Steuer ausgenommen. Das ist ein Berliner Beispiel; es sagt nichts über andere Orte.

Quellen: Land Berlin (ServicePortal Berlin, Senatsverwaltung für Finanzen)

Was du nicht online klären kannst

Satzung und Befreiungen deines Ortes findest du nicht hier, sondern bei der Gemeinde. Ob dein Hotel digital einchecken lässt, fragst du dort. Und ob eine Abgabe schon im Zimmerpreis steckt, steht in deinem Angebot.

Quellen: Freistaat Bayern (BAYERN.RECHT)

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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026

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